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Unfall beim Wandern: Das musst du nun tun!

Unfall beim Wandern: Das musst du nun tun!

Das oberste Gebot: Ruhe bewahren und nicht die Nerven verlieren!
Eine genaue Überlegung und sichere Handlungsweise entscheiden nach einem Unfall oft über Leben und Tod eines Verletzten.

In der folgenden Reihenfolge solltest du handeln:

– Kann der Verletzte an der Unglücksstelle versorgt werden oder muss er an einen sicheren Platz gebracht werden, wo er und der Retter vor Steinschlag, Wasser, Gewitter oder Lawinen geschützt sind? 

– Besteht ein lebensbedrohlicher Zustand wie Bewusstlosigkeit, Atemstillstand, Herz-Kreislauf-Stillstand, Schock durch starken Blutverlust? 

– sich bemerkbar machen: In belebten Gegenden gibt man dazu das alpine Notsignal: Das alpine Notsignal ist auf der Rückseite eines jeden Alpenverein-Ausweises beschrieben

– Hilfe holen: Bekommt man auf das Notsignal keine Antwort und weiß man ziemlich sicher, dass in dieser Gegend niemand unterwegs ist, muss man Hilfe holen. Grundsätzlich gilt, dass ein Verletzter niemals alleine bleiben soll. Dies trifft besonders dann zu, wenn er ohne Bewusstsein ist. Ist man allein mit dem Verletzten, so ist es immer besser, an Ort und Stelle zu bleiben. Hat man vor der Tour Angaben über die Tourenwahl, das Ziel und einen Zeitplan hinterlassen, so wird bald und am richtigen Ort nach den Vermissten gesucht werden. 

– Unfallmeldung: Die Meldung eines Bergunfalls, der eine Rettung notwendig macht, kann an folgenden Stellen geschehen:
– bei allen gekennzeichneten Unfallmeldestellen (Hütten, Gasthäuser, Lifstationen) 

– bei allen Polizeiwachen
– direkt bei der Bergrettungsstelle

– Inhalt der Meldung: Vor der Meldung eines Unfalls soll man sich bereits über den Inhalt im Klaren sein, um die Retter schnell und vollständig zu informieren.



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